In diesem Fall liegt uns ein vollstreckbarer Titel gegen Sie vor (zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil). Ein solcher Titel berechtigt den Gläubiger zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (wie z.B. Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, Sachpfändung) und ist über einen Zeitraum von 30 Jahren vollstreckbar.

Setzen Sie sich daher bitte umgehend mit uns in Verbindung, damit eine zweckmäßige Lösung gefunden werden kann. Nur so können Sie auch weitere durch die Zwangsvollstreckung entstehende Kosten vermeiden.


Sie können sich jederzeit per Post, Telefon, Fax, E-Mail oder über unser Serviceportal über an uns wenden.

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