Bitte setzen Sie sich in diesem Fall umgehend mit uns in Verbindung. Dann können wir mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen und eine Lösung erarbeiten.

Sofern Ihnen ein vollständiger Ausgleich der Gesamtforderung nicht möglich ist und die uns zu übersendende Drittschuldnererklärung (von ihrer Bank) ergibt, dass das gepfändete Konto kein pfändbares Guthaben ausweist, kann auch in diesem Stadium grundsätzlich noch eine Ratenzahlung vereinbart werden. Sofern diese vereinbarungsgemäß eingehalten wird, regen wir eine Ruhendstellung der Pfändung an. Ob diese akzeptiert wird, ist vom jeweiligen Drittschuldner, das ist Ihre Bank, abhängig.

Eine Freigabeerklärung gegenüber Ihrer Bank werden wir erst nach der vollständigen Zahlung der Gesamtforderung abgeben.


Sie können sich jederzeit per Post, Telefon, Fax, E-Mail oder über unser Serviceportal über an uns wenden.

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