Sie sollten unbedingt an fiwa die Zahlung leisten. Denn wir sind von unserer Mandantin mit der Geltendmachung der Forderung beauftragt und zur Entgegennahme Ihrer Zahlungen bevollmächtigt. Bitte beachten Sie, dass durch eine Zahlung der geschuldeten Hauptforderung an unsere Mandantin Ihre Zahlungsverpflichtung im Hinblick auf die angefallenen Kosten, Gebühren und Zinsen/Säumniszuschläge nicht entfällt. 


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