Selbstverständlich können Sie auch dritte Personen bevollmächtigen, sich mit uns in Ihrer Angelegenheit in Verbindung zu setzen. Zu Ihrer Sicherheit benötigen wir einen Nachweis, dass die benannte Person in Ihrem Namen sprechen darf. Bitte übersenden Sie uns daher eine Vollmacht für die Person, mit der wir das weitere Vorgehen besprechen dürfen.
Kann ich auch eine andere Person (Eltern, Kinder, Geschwister, Freunde, Bekannte etc.) mit meinen Aufgaben beauftragen? Drucken
Geändert am: Fr, 5 Feb, 2021 um 12:33 NACHMITTAGS
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