Das sollten Sie auf jeden Fall machen. Denn so stellen Sie sicher, dass alle unsere Schreiben Sie erreichen und Sie ggf. keine wichtige Information (z.B. Fristen, Termine etc.) verpassen. Sollten wir im Rahmen der Forderungsbearbeitung Kenntnis davon erlangen, dass die uns bekannte Anschrift nicht mehr aktuell ist, müssten wir ggf. kostenpflichtige Ermittlungsmaßnahmen einleiten. Die Kosten müssten Sie tragen. Das können Sie vermeiden, indem Sie uns über etwaige Adressänderungen informieren.

Sie können uns jederzeit per Post, Telefon, Fax, E-Mail oder über unser Serviceportal über Adressänderungen informieren.

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